Neustadt an der Aisch (amtlich Neustadt a.d.Aisch) ist die Kreisstadt und neben Bad Windsheim eines der beiden Zentren des mittelfränkischen Landkreises Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. Sie ist eine von 13 leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Einwohner
13.319 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91413
Vorwahl
09161
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neustadt an der Aisch
Hauptstraße 1
91413 Neustadt an der Aisch
2. Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Am Schloß 1
91413 Neustadt an der Aisch
3. Finanzamt Neustadt an der Aisch
Schloßstraße 1
91413 Neustadt an der Aisch
Gemeinde Neustadt an der Aisch – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Samstag:
- Sonntag:
Die Stadt Neustadt an der Aisch hat den Änderungsbebauungsplan Nr. 45 für die Bebauungspläne „Schnerrer“ und „Hampfergrundweg“ im südwestlichen Stadtgebiet vorangetrieben. Der Plan zielt auf die geordnete Siedlungsentwicklung und die Schaffung von Wohnraum durch Innenentwicklung. Der Entwurf des Bebauungsplans wurde vom 30.05.2023 bis 30.06.2023 öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange berücksichtigt.
Ein Teil der Flurnummer 1918/4 im Norden wurde aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus der Planung herausgenommen. Das Plangebiet wird in einen nordwestlichen Teil für Einzelfamilienhäuser und einen südöstlichen Teil für ein Mehrparteiengebäude mit Tiefgarage unterteilt. Der Plan umfasst auch gestalterische und grünordnerische Festsetzungen, um die Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild zu gewährleisten.
Zusätzlich hat die Stadt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 70 „Südlich der Birkenfelder Hauptstraße“ gefasst, der auf eine verdichtete Bebauung mit unterschiedlichen Wohngebäuden abzielt und eine sichere Fußwegachse sowie verkehrsberuhigte Bereiche vorsieht.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.