Sie ist eine von 13 leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden in Bayern. Neustadt an der Aisch (amtlich Neustadt a.d.Aisch) ist die Kreisstadt und neben Bad Windsheim eines der beiden Zentren des mittelfränkischen Landkreises Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Einwohner
13.319 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91413
Vorwahl
09161
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neustadt an der Aisch
Hauptstraße 1
91413 Neustadt an der Aisch
2. Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Am Schloß 1
91413 Neustadt an der Aisch
3. Finanzamt Neustadt an der Aisch
Schloßstraße 1
91413 Neustadt an der Aisch
Gemeinde Neustadt an der Aisch – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Sonntag:
Die Stadt Neustadt an der Aisch hat den Änderungsbebauungsplan Nr. 45 für die Bebauungspläne „Schnerrer“ und „Hampfergrundweg“ im südwestlichen Stadtgebiet vorangetrieben. Der Plan zielt auf die geordnete Siedlungsentwicklung und die Schaffung von Wohnraum durch Innenentwicklung. Der Entwurf des Bebauungsplans wurde vom 30.05.2023 bis 30.06.2023 öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange berücksichtigt.
Ein Teil der Flurnummer 1918/4 im Norden wurde aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus der Planung herausgenommen. Das Plangebiet wird in einen nordwestlichen Teil für Einzelfamilienhäuser und einen südöstlichen Teil für ein Mehrparteiengebäude mit Tiefgarage unterteilt. Der Plan umfasst auch gestalterische und grünordnerische Festsetzungen, um die Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild zu gewährleisten.
Zusätzlich hat die Stadt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 70 „Südlich der Birkenfelder Hauptstraße“ gefasst, der auf eine verdichtete Bebauung mit unterschiedlichen Wohngebäuden abzielt und eine sichere Fußwegachse sowie verkehrsberuhigte Bereiche vorsieht.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.